Steuerberatung in für Ärzte und Heilberufler (Rhein-Kreis Neuss)

Ärzte und Heilberufe

Sie sind Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Physiotherapeut oder üben einen anderen Heilberuf aus? Dann beraten wir Sie umfassend – von Anfang an.
Ärzte und Heilberufe sind ein besonderes Fachgebiet, auf dem unser Experte Markus Ulrich, Fachberater für den Heilberufebereich (IFU / ISM gGmbH) Ihnen kompetent zur Seite steht. Wir beraten Sie in allen Belangen Ihrer privaten und beruflichen Finanzplanung und begleiten Sie von Beginn an.

Steuerberatung und Finanzplanung für Ärzte und Heilberufe

Durch unsere fachliche Expertise und unsere Erfahrung im Bereich der Ärzte und Heilberufe können wir Ihnen das volle Spektrum der steuerlichen Beratung, spezialisiert auf Ihre Anforderungen, anbieten. KV, KZV, GOÄ, EBM, G-BA etc. sind für uns keine Fremdwörter, sondern unser tägliches Brot. Fundiertes Wissen zu Zulassungsverfahren, Praxisbewertungen, Praxiskooperationen oder -fusionen runden unser Portfolio ebenso ab wie Marketing für Arztpraxen und weitere fachspezifische Themen.

Neben der steuerlichen Beratung planen wir gerne mit Ihnen gemeinsam Ihre berufliche und private finanzielle Zukunft. Ein Überblick zu Einnahmen und Ausgaben schafft die Grundlage für eine detaillierte Finanzplanung und ist stets ein geeignetes Werkzeug, Ihre Liquidität im Auge zu behalten. Zudem können größere private oder berufliche Ausgaben sinnvoll gesteuert, Anschaffungen besser geplant und ggf. notwendige Maßnahmen abgeleitet werden.

Praxisgründung

Sie möchten in die Selbstständigkeit starten und selbst eine Praxis gründen. Es ist wichtig, alle Optionen zu kennen, um die richtigen Entscheidungen zu treffen. Daher besprechen wir mit Ihnen die verschiedenen Szenarien zum Einstieg in den Ärzteberuf und finden so gemeinsam den besten Weg für Sie.

Von Anfang an stehen wir Ihnen zur Seite. Denn es gibt viele Dinge, die nun zu tun sind. Alleine die Zulassungsverfahren und auch das ärztliche oder zahnärztliche Berufsrecht stellen viele Anforderungen, die erfüllt werden müssen. Wir beraten Sie gerne, wie Sie in diesem Dschungel den Durchblick behalten und alle Anforderungen erfüllen.

Bei der Praxisgründung ist nicht nur Ihr fachliches Know-How gefragt. Sie werden künftig ein Unternehmen leiten, Mitarbeiter führen, Abrechnungen erstellen, Mitarbeiter bezahlen etc. Es werden Kosten für die Ausstattung und Anmietung der Räumlichkeiten entstehen. Durch geeignete Marketing-Maßnahmen muss ein Patientenstamm aufgebaut werden. Wir unterstützen Sie dabei, optimal vorbereitet in Ihre Praxisgründung zu starten. Wir analysieren Ihre finanzielle und persönliche Situation, um Empfehlungen für den Kapital- und Finanzierungsbedarf abgeben zu können. Selbstverständlich bereiten wir Sie auf wichtige Gespräche mit Ihrer Bank vor und helfen Ihnen bei der Entwicklung Ihres Businessplans.

Wir verschaffen Ihnen einen Überblick, auf welche Gründungszuschüsse Sie zugreifen können und begleiten Sie nicht nur in der Anfangsphase, sondern auch darüber hinaus.

Auch nach der Startphase können Sie auf unser umfangreiches steuerliches, buchhalterisches und betriebswirtschaftliches Know-How zurückgreifen. Selbstverständlich sind wir auch in allen Fragen der Lohnbuchhaltung für Sie da und entlasten Sie gern von diesen Pflichten, damit Sie sich um Ihre Patienten kümmern können.

Wenn Sie wünschen, behalten wir die Entwicklung Ihrer Praxis im Blick und vergleichen den Verlauf immer wieder mit dem ursprünglichen Plan. Denn so können frühzeitig Kurskorrekturen vorgenommen werden.

Praxisübernahme

Sie möchten eine bestehende Praxis übernehmen oder möchten selbst eine Praxis an einen Nachfolger übergeben, da Sie z. B. den wohlverdienten Ruhestand anstreben. Wir beraten Sie umfassend und kompetent. Egal, ob Sie Übergebender oder Nachfolger sind.

Bei der Praxisübernahme steht zunächst einmal die Praxisbewertung an. Diese ist aber nicht nur bei Praxisübernahmen erforderlich, sondern kann sich auch aus unerfreulichen Anlässen wie z. B. einer Berufsunfähigkeit, Tod, Zugewinnausgleich bei Ehescheidungen ergeben.

Wir führen die Bewertung der Praxis durch, aus der sich in der Folge ein Kaufpreis ableiten lässt. Zum Stichwort Kaufpreis beraten wir Sie zudem, welche Form der Kaufpreiszahlung für Sie als Praxisabgeber oder Praxisübernehmer am besten geeignet ist. Dies kann z. B. die Einmalzahlung des Kaufpreises sein, eine Rentenzahlung oder auch eine Ratenzahlung.

Praxisbewertung / Praxisvergleich

Wissen Sie, wo Sie mit Ihrer Praxis stehen? Was sind Ihre Stärken und Schwächen? Nur wenn Sie Ihre aktuelle Position kennen, können Sie Schwachpunkte erkennen und verbessern, und Stärken untermauern. So ist Ihre Praxis gerüstet für die Zukunft.

Wir führen für Sie eine Praxisbewertung, sowohl intern als auch extern durch.

In der internen Betrachtung beleuchten wir die Entwicklung der Praxis in den letzten Jahren. Wir betrachten die Entwicklung der Einnahmen- und Kostenstruktur und die Verteilung von privatärztlichen und kassenärztlichen Einnahmen. Gleichermaßen werfen wir einen Blick darauf, welche Besonderheiten diese Ergebnisse beeinflussen.

Aus dieser internen Analyse können wir Handlungsempfehlungen ableiten, um interne Optimierungspotentiale zu heben.

Im externen Praxisvergleich stellen wir die Leistung Ihrer Praxis in einen Vergleich zu anderen Praxen Ihrer Fachrichtung. Selbstverständlich geschieht dies anonym. Dieser Vergleich gibt Aufschluss über die Positionierung der eigenen Praxis im Vergleich zum Wettbewerb. Auch hieraus lassen sich wichtige Ableitungen treffen, um geeignete Maßnahmen zu definieren für ein erfolgreiches Fortbestehen Ihrer Praxis.

Gesellschafterwechsel

Es soll sich in der Struktur der Gesellschafter Ihrer Praxis etwas ändern. Dies kann durch den Austritt eines Gesellschafters oder die Aufnahme eines neuen Gesellschafters erfolgen. Immer ist es jedoch erforderlich, den Status des bisherigen Praxisbetriebs vom neuen zu trennen. Hierbei ist eine Praxisbewertung ein wichtiges Werkzeug.

Denn insbesondere beim Austritt eines Gesellschafters ist häufig die Frage nach dem Praxiswert relevant. Der ausscheidende Gesellschafter möchten den höchstmöglichen Verkaufspreis für seinen Anteil erzielen. Der eintretende Gesellschafter hat vielleicht eher ein gegenläufiges Interesse. Gleichermaßen können aber auch mit der Aufnahme eines weiteren Gesellschafters höhere Gewinne erzielt werden, da mehr Privatpatienten versorgt werden oder eine weitere kassenärztliche Zulassung Bestandteil der Praxis wird. Jedenfalls ist im Vorfeld zu klären, welche Auswirkungen die Veränderung in der Gesellschafterstruktur auf die Zukunft der Praxis hat. Entwicklungspotentiale und die Einhaltung der Zulassungsordnung sind dabei wesentliche Bestandteile, zu denen wir Sie gerne beraten.

Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)

Das medizinische Versorgungszentrum (MVZ) ist eine besondere Form der ärztlichen Versorgung, unter der sich seit 2004 Ärzte, Zahnärzte und andere Leistungserbringer zu einem Versorgungszentrum zusammenschließen dürfen. Seit 2015 wurde diese Zulassung erweitert um den Zusammenschluss fachgruppengleicher Versorgungszentren. Dabei ist die Rechtsform frei wählbar.

Ein MVZ bietet mehr Flexibilität und mehr Wachstumschancen, da die Anstellungsmöglichkeiten flexibler sind. Damit bietet ein MVZ vielfache Vorteile für Patienten und behandelnde Ärzte, denn es befinden sich viele Fachdisziplinen unter einem Dach. Für die Ärzte ist die Risikominimierung als Vertragsarzt oder im Angestelltenverhältnis ein erheblicher Vorteil.

Wir beraten Sie gerne beim Aufbau eines MVZ und sprechen z. B. Empfehlungen aus, welche die geeignete Rechtsform ist.

Wir beraten Sie gerne!