Grundsteuerreform 2022

Neue Pflichten für Hauseigentümer:innen
Für die ab 2025 greifende Grundsteuerreform müssen fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.
Dies hat zur Folge, dass Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen bereits in diesem Jahr zwischen Anfang Juli und Ende Oktober eine Grundsteuererklärung abgeben müssen. Dies stellt für viele Betroffene einen unbequemen Mehraufwand dar – zumal sich die Bemessungsgrundlagen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
Werden die Fristen nicht eingehalten, können Verspätungszuschläge drohen.
Sind Sie betroffen?
Wenn Sie Eigentümer eines privaten oder betrieblichen Grundstücks oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sind, so sind Sie verpflichtet diesen neu zu bewerten.
Die Lösung: Wir übernehmen für Sie die Bewertung Ihres Grundbesitzes
Als erfahrene Steuerberater im Bereich der privaten und betrieblichen Steuererklärungen unterstützen wir Sie professionell bei der Neubewertung Ihres Grundbesitzes und der Übermittlung der Berechnung an das Finanzamt.
Ihre Vorteile:
- Unterstützung bei der Beschaffung der notwendigen Informationen
- Professionelle Berechnung des Grundbesitzwerts
- Online-Portal zum einfachen aber datenschutzkonformen Austausch
- Termingerechte Einreichung der Erklärung beim Finanzamt
Was müssen Sie tun?
Teilen Sie uns im Anfrageformular mit, für welchen Grundbesitze wir Ihre Grundsteuer ermitteln und bewerten sollen.
Gut
erreichbar
Schnelle
Umsetzung
Auf Ihre bedürfnisse eingerichtet
Häufig gestellte Fragen zum thema Grundsteuer
Sind Sie von der Neubewertung betroffen?
Wenn Sie Eigentümer eines privaten oder betrieblichen Grundstücks oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sind, so sind Sie verpflichtet diesen neu zu bewerten.
Was ist bei mehreren Eigentümern eines Grundstücks zu tun?
Es werden die Grundstücke bewertet, d. h. bei mehreren Eigentümern eines Grundstücks ist nur eine Bewertung zu erstellen.
Bei Eigentumswohnungen nach dem Wohneigentumsgesetz muss aber jede Wohnung gesondert bewertet werden.
Warum ist die Neubewertung notwendig geworden?
Die aktuelle Berechnung der Grundsteuer basiert auf Wertfeststellungen von 1964 (im Westen) sowie 1935 (im Osten). Das Bundesverfassungsgericht hat diese unterschiedlichen Grundlagen bemängelt und eine einheitliche Bewertung gefordert. Die Bewertung des Grundbesitzes soll unabhängig von der Lage des Grundstücks einheitlicher werden.
Ist die Ermittlung der Grundsteuer schwierig?
Die Ermittlung der Werte stellt eine Herausforderung dar. Neben der Grundregel der Bewertung existieren für die unterschiedlichen Bundesländer zahlreiche Ausnahmen. Zudem muss die Bewertung auf elektronischem Weg beim Finanzamt eingereicht werden. Dies setzt in der Regel zumindest ein Softwareprogramm und eine vorherige Anforderung eines elektronischen Zugangs für die Übermittlung an die Finanzverwaltung voraus.
Bis wann muss die Neubewertung durchgeführt sein?
Die Neubewertung ist am 01. Januar 2022 gestartet. Ab dem 01. Juli 2022 besteht die Möglichkeit, die ermittelten Daten bei Ihrem Finanzamt elektronisch einzureichen. Die Frist endet am 31. Oktober 2022